Haushaltshilfe & Betreuung
Unsere Leistungen auf einem Blick
Betreuung
Sie möchten bei einem Tee oder Kaffee interessante Unterhaltungen führen, das digitale Zeitalter entdecken oder einfach regelmäßig das selbe Gesicht sehen? Wir leisten Ihnen Gesellschaft.
Haushaltshilfe
Regelmäßige Haushaltshilfe, gerne unterstützen wir Sie dabei ihren Haushalt zu führen. Von der Reinigung ihres Wohnraumes, waschen ihrer Wäsche, bis hin zur Pflege ihrer Pflanzen.
Fensterreinigung
Gerne helfen wir Ihnen dabei ihre Fenster zu reinigen. Saubere Fenster sind immer ein Stück Lebensqualität. Unser gelernter Glasreiniger hilft Ihnen nach Terminvereinbarung. Auch Wintergärten und Terrassendächer reinigen wir mit.
Begleitung
Sie brauchen eine Begleitung zu einem Behördengang, Arzttermin oder ins Café um die Ecke? Wir begleiten Sie gerne, regelmäßige Begleitungen sind für uns kein Problem. Einmalige Fahrdienste bitten wir Sie frühzeitig anzufragen.
Haushaltshilfe über ihre krankenkasse
Sollten Sie nach einer Operation, nach einem Unfall, während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein Ihre Hausarbeiten zu erledigen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.
Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in diesem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen.
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Entlastungsleistungen gemäß § 45 b SGB XI
Ab Pflegegrad 1 erhalten Sie 125,00 EURO pro Monat von Ihrer Pflegeversicherung, sowohl von privaten als auch gesetzlichen Krankenkassen.
Verhinderungspflege gemäß § 38 und 132 SGB XI
Ab Pflegegrad 2 können Sie jährlich bis zu 2.418,00 EURO, zusätzlich für Unterstützung beantragen.
Umwidmung von Pflegesachleistungen gemäß § 39 A SGB XI
Ab Pflegegrad 2 stehen in die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu. Hier können Sie ebenfalls zusätzlich zu den oben genannten Leistungen 40% ihrer Sachleistungen für Unterstützung beantragen.
Privater Haushalts- und Betreuungsservice
Reinigung und Pflege Ihres Haushaltes als Dauerleistung gegen monatliche Rechnungslegung im Stundennachweis zum Stundensatz von 36,00 EURO plus MwSt. Bis zu 20% der Aufwendungen können als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35 EkStG. bei Ihrem Finanzamt geltend gemacht werden.