Pflegeberatung
Erfahren Sie hier mehr darüber, welche Beratung Ihren Bedürfnissen entspricht.
Pflegeberatung nach §7a SGB XI
Jede Versicherte Person, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder den Antrag auf Leistungen gestellt haben, besitzen einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Auch pflegende Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen, haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der beziehungsweise des Pflegebedürftigen. Die Kosten für die Beratung übernimmt ihre Pflegeversicherung.
Unabhängige pflegeberatung
Unabhängige, individuelle Pflegeberatung – hier steht Ihre Pflege oder die Ihres Angehörigen im Vordergrund. Wir schauen uns zusammen Ihre Situation an und helfen Ihnen Antworten und Lösungen für Ihre individuellen Fragen zu finden. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf um ein Angebot über unsere Leistungen zu erhalten.
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB xI
Für Personen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Wir erklären Ihnen gerne den Unterschied zur Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI – und wie oft das Beratungsgespräch für Sie verpflichtend ist. Die Kosten für die Beratung übernimmt ihre Pflegeversicherung.
Case Management
Sie möchten Ihre Pflegesituation oder die Ihres Angehörigen verbessern, doch wissen nicht wo Sie anfangen sollen?
Wir übernehmen Ihr Anliegen. Für uns bedeutet Case Management, dass wir Sie vom Anfang bis zum Ende begleiten. Von der Beantragung neuer Leistungen der Pflegeversicherung, bis hin zur Auswahl eines Dienstleistungsangebotes für Sie Vor Ort.